Amtliche Vermessung

NACHFÜHRUNGSGEOMETER

Die Grundbuchvermessung (Amtliche Vermessung) diente früher besonders der Sicherstellung des Grundeigentums. Heute ist sie zu einem eigentlichen Mehrzweckkataster geworden und dient als solcher einer sehr grossen Zahl weiterer Nutzungen. Die Nachführung der Vermessungswerke der Gemeinden wird im Kanton Bern vertraglich meist privaten Nachführungsgeometern übertragen. Andere Arbeiten wie Neuvermessungen, Periodische Nachführungen, etc., sind dagegen nicht an diesen Vertrag gebunden.

Seit vielen Jahrzehnten betreuen wir die Vermessungswerke der Gemeinden in den Amtsbezirken Erlach und La Neuveville. Die hohe Qualität und die technische Aktualität dieser Werke zeugen von unserem dauernden und zuverlässigen Einsatz. Neuvermessungen, Katastererneuerungen, etc. führen wir auch in einem wesentlich grösseren geografischen Gebiet durch. Unsere Leistungen umfassen:

  • Nachführung der Vermessungswerke von Gemeinden
  • Vermarkung, Vermessung von Grenzänderungen
  • Grundlagen für Dienstbarkeiten
  • Katasterauszüge für Bauvorhaben, etc.
  • Vermarkungen, Neuvermessungen
  • Periodische Nachführung
  • Baulandumlegungen
  • Bestimmung, Revision von Lage- und Höhenfixpunkten
  • Bestimmung landwirtschaftlicher Nutzflächen, LWN

Robert Stegemann ist Nachfühurngsgeometer von folgenden Gemeinden:


Brüttelen


Erlach


Finsterhennen


Gals


Gampelen


Ins


Lüscherz


Müntschemier


Siselen


Treiten


Tschugg


Vinelz


La Neuveville


Plateau de Diesse


Nods

PLANBESTELLUNG

Der für die Baueingabe benötigte Situationsplan können Sie gerne bei uns bestellen, sei es auf Papier oder digital. Auf GeoSeeland können Sie sich bereits einen Überblick verschaffen und einen unbeglaubigten Plan selber erstellen.

zur Planbestellung

LAUFENDE NACHFÜHRUNGEN

Mutation, Abparzellierung oder Grenzänderung

Bei Änderungen von Liegenschaftsgrenzen erstellen wir Ihnen gerne einen Büroentwurf oder besprechen Ihr Vorhaben gerade vor Ort.

Für einen Auftrag bitten wir Sie uns das Vermessungsauftrags-Formular ausgefüllt zu senden. Anschliessend gehen wir wie folgt vor:

  • Erstellung Entwurf von L&A AG
  • Bestätigung Entwurf von Auftraggeber und Notariat
  • Feldarbeiten und Vermarkung
  • Erstellen definitive Mutationsakten und Versand an Notariat

Dienstbarkeitspläne, Stockwerkeigentum

Wegrecht, Fusswegrecht, Benützungsrecht, Näherbaurecht, Durchleitungsrecht, … um nur einige Dienstbarkeiten oder Grundlasten zu nennen. Häufig werden diese geometrisch exakt ausgeschieden, gerne erstellen wir Ihnen einen vom Geometer beglaubigten Dienstbarkeitsplan.

Grenzpunkte

Suchen Sie Ihre Grenzpunkte? Gerne helfen wir Ihnen dabei.

  • Bestehende Grenzpunkte: suchen, kontrollieren und markieren von Grenzpunkten
  • Fehlende Grenzpunkte:
    1. Absteckung der Grenzen mit einem Holzpfahl oder Nagel
    2. Rekonstruktion der Grenzpunkte

Um sich einen Überblick über Ihre Parzelle zu verschaffen können Sie diese auf GeoSeeland oder GeoJB suchen

Gebäude Nachführung

Wurde Ihr Bauvorhaben fertiggestellt, führen wir die aktuelle Situation im Grundbuchplan nach. Hierfür werden wir von der Gemeinde informiert und benötigen für die Arbeiten Zutritt zu Ihrem Grundstück. Ist der Zugang ohne Einschränkung möglich, können wir die Arbeiten selbständig ausführen. Dabei werden Grenzpunkte, die durch den Bau entfernt oder beschädigt wurden, rekonstruiert. Die Kosten der laufenden Nachführung werden gemäss Verursacherprinzip vom Grundeigentümer getragen und nach kantonalem Tarif abgerechnet.

Wir sind bemüht Ihren Garten wie den eigenen zu behandeln um die Einwirkungen so gering wie möglich zu halten und danken Ihnen bereits im Voraus für Ihr Verständnis.

Rechtliche Grundlage

NEUVERMESSUNGEN

Ersterhebung Nods, Los 6

Im Gebiet Chasseral und Les Prés Vaillons liegt eine provisorisch anerkannte graphische Vermessung vor (oranger Perimeter). Ziel der Ersterhebung ist es, die Grundbuchvermessung auf den aktuellen Standard AV93 aufzuarbeiten. Durch die Ersterhebung können die Daten der amtlichen Vermessung als Grundlage für den Aufbau und den Betrieb von Landinformationssystemen dienen und für öffentliche und private Zwecke besser verwendet werden. Die Kosten für diese Arbeiten werden von Bund, Kanton und Gemeinde getragen.

weitere Info's

Information

Der Gemeinderat von Nods hat die Aufarbeitung der alten grafischen Grundbuchvermessung beschlossen und das Vermessungsbüro Lüscher & Aeschlimann AG in Ins mit der Ersterhebung der amtlichen Vermessung (Los 6) beauftragt.

Im Gebiet Chasseral und Les Prés Vaillons liegt eine provisorisch anerkannte graphische Vermessung vor. Ziel der Ersterhebung ist es, die Grundbuchvermessung auf den aktuellen Standard AV93 aufzuarbeiten. Durch die Ersterhebung können die Daten der amtlichen Vermessung als Grundlage für den Aufbau und den Betrieb von Landinformationssystemen dienen und für öffentliche und private Zwecke besser verwendet werden. Die Kosten für diese Arbeiten werden von Bund, Kanton und Gemeinde getragen.

Die Erneuerung der amtlichen Vermessung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:

  • Grenzvereinfachungen wie zusammenlegen von benachbarten Grundstücken des gleichen Eigentümers im vereinfachten Verfahren
  • Erstellen/Erneuern des Fixpunktnetzes
  • Suchen und Einmessen von Grenzpunkten
  • Neuaufnahme Gebäude und weitere Situation
  • Durch die Eigentümer gewünschte Vermarkungsrevisionen (freiwillig)
  • Planauflage, Genehmigung, Grundbucheintrag

Zur Ausführung dieser Arbeiten betreten wir die betroffenen Grundstücke. Die Mitarbeitenden des Vermessungsbüros sind bestrebt, die Grundeigentümer möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu schonen. Allfällige Grenzzusammenlegungen von benachbarten Grundstücken mit selben Eigentümern werden wir mit Ihnen besprechen.

Partizipation der Eigentümer

Gerne können Sie uns helfen, indem Sie die Grenzpunkte auf dem Feld suchen und kenntlich machen. Falls Grenzpunkte fehlen sollten, haben Sie als EigentümerIn die Möglichkeit, auf Ihren Wunsch, die Grenzpunkte im Zusammenhang mit den Erneuerungsarbeiten durch uns rekonstruieren und neu vermarken zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Pauschalpreise pro Grenzpunkt nach Versicherungsart ersichtlich.

Rekonstruktion von fehlenden Grenzpunkten (auf Wunsch des Eigentümers).

Rek. GP inkl. Vermarkung (Stein): Fr. 250.00

Rek. GP inkl. Vermarkung (Bolzen): Fr. 150.00

Rek. GP ohne Vermarkung (nur markiert): Fr. 100.00

Bitte teilen Sie uns bis zum 31.08.2021 mit, falls Sie eine Rekonstruktion wüschen

Für Fragen, Anliegen und Wünsche stehen Ihnen Robert Stegemann, Nachführungsgeometer vom Vermessungsbüro Lüscher & Aeschlimann AG, und Martin Baumann, Projektleiter der Ersterhebung Nods Los 6, gerne zur Verfügung.

Ersterhebung Plateau de Diesse, Los 5

Im Gebiet Mont Sujet und Les Prés de Macolin liegt eine provisorisch anerkannte graphische Vermessung vor. Ziel der Ersterhebung ist es, die Grundbuchvermessung auf den aktuellen Standard AV93 aufzuarbeiten. Durch die Ersterhebung können die Daten der amtlichen Vermessung als Grundlage für den Aufbau und den Betrieb von Landinformationssystemen dienen und für öffentliche und private Zwecke besser verwendet werden. Die Kosten für diese Arbeiten werden von Bund, Kanton und Gemeinde getragen.

weitere Info's

Information

Der Gemeinderat von Plateau de Diesse hat die Aufarbeitung der alten grafischen Grundbuchvermessung beschlossen und das Vermessungsbüro Lüscher & Aeschlimann AG in Ins mit der Ersterhebung der amtlichen Vermessung (Los 5) beauftragt.

Im Gebiet Mont Sujet und Les Prés de Macolin liegt eine provisorisch anerkannte graphische Vermessung vor. Ziel der Ersterhebung ist es, die Grundbuchvermessung auf den aktuellen Standard AV93 aufzuarbeiten. Durch die Ersterhebung können die Daten der amtlichen Vermessung als Grundlage für den Aufbau und den Betrieb von Landinformationssystemen dienen und für öffentliche und private Zwecke besser verwendet werden. Die Kosten für diese Arbeiten werden von Bund, Kanton und Gemeinde getragen.

Die Erneuerung der amtlichen Vermessung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:

  • Grenzvereinfachungen wie zusammenlegen von benachbarten Grundstücken des gleichen Eigentümers im vereinfachten Verfahren
  • Erstellen/Erneuern des Fixpunktnetzes
  • Suchen und Einmessen von Grenzpunkten
  • Neuaufnahme Gebäude und weitere Situation
  • Durch die Eigentümer gewünschte Vermarkungsrevisionen (freiwillig)
  • Planauflage, Genehmigung, Grundbucheintrag

Bitte beachten Sie, dass die Liegenschaften im Los 5c (Grüner Perimeter in Les Prés de Macolin) bereits definitiv vermessen wurden und nicht mehr Bestandteil der Ersterhebung sind.

Zur Ausführung dieser Arbeiten betreten wir die betroffenen Grundstücke. Die Mitarbeitenden des Vermessungsbüros sind bestrebt, die Grundeigentümer möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu schonen. Allfällige Grenzzusammenlegungen von benachbarten Grundstücken mit selben Eigentümern werden wir mit Ihnen besprechen.

Partizipation der Eigentümer

Gerne können Sie uns helfen, indem Sie die Grenzpunkte auf dem Feld suchen und kenntlich machen. Falls Grenzpunkte fehlen sollten, haben Sie als EigentümerIn die Möglichkeit, auf Ihren Wunsch, die Grenzpunkte im Zusammenhang mit den Erneuerungsarbeiten durch uns rekonstruieren und neu vermarken zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Pauschalpreise pro Grenzpunkt nach Versicherungsart ersichtlich.

Rekonstruktion von fehlenden Grenzpunkten (auf Wunsch des Eigentümers).

Rek. GP inkl. Vermarkung (Stein): Fr. 250.00

Rek. GP inkl. Vermarkung (Bolzen): Fr. 150.00

Rek. GP ohne Vermarkung (nur markiert): Fr. 100.00

Bitte teilen Sie uns bis zum 31.08.2021 mit, falls Sie eine Rekonstruktion wüschen

Für Fragen, Anliegen und Wünsche stehen Ihnen Robert Stegemann, Nachführungsgeometer vom Vermessungsbüro Lüscher & Aeschlimann AG, und Martin Baumann, Projektleiter der Ersterhebung Plateau de Diesse Los 5, gerne zur Verfügung.